Raubritter - Kit für Bretonen

Spezielle klassenspezifische Fähigkeiten und Kits
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Tharon
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Raubritter - Kit für Bretonen

Beitrag von Tharon » 22 Nov 2012, 16:14

Der Raubritter

Dieses Kit ist genehmigungspflichtig. Es darf nur in Absprache mit dem GM gespielt werden!

Rasse: Bretonen
Klasse: Söldner

Hintergrund:
Der Raubritter ist ein gefallener Ritter Bretonias, der in Ungnade gefallen ist oder gar für vogelfrei erklärt wurde, durch Verbechen oder anderweitiges Fehlverhalten. Er könnte also auf der Flucht sein oder zumindest sich von Vertretern des Gesetzes fernhalten. Der Raubritter bietet seine Dienste für Gold an oder handelt allein aus egoistischen Motiven. Nicht zwingend raubt er, aber durchaus könnten Überfälle nunmehr Teil seiner täglichen Arbeit sein. Er wird, wenn sein Ruf ihm vorauseilt, gewisse Nachteile haben und generell hat er durch seinen Lebenswandel gewisse Vorteile und Rechte des Ritters verloren.

Voraussetzungen:
Ein Raubritter wird, wer als Ritter in Ungnade fällt (siehe: Bretonischer Ritter). Er wechselt dann seine Klasse (Entscheidung des GM). Auch ist ein Raubritter, wer sich Schlachtross und Rüstung leisten kann oder diese erbeutet und als Ritter, der gegen Gold Messerarbeit verrichtet, seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Vorteile:

Der Raubritter hat alle Fähigkeiten des Söldners. Er behält die folgenden Fähigkeiten des Ritters bei:

- Bonus auf Geschichtswissen

- Erhöhter Bonus auf Etikette

- Sprachen:
Ein Ritter kann fremde Sprachen 10% schneller erlernen.

- Heilen durch das Handwerk
Ein Ritter kann durch einen Wurf und mit Hilfsmitteln leichte Wunden heilen. Es ist der Verwundetenwurf erforderlich!

- Rundschlag:
Der Ritter kann einmal pro Kampf einen Rundschlag gegen mehrere Gegner (maximal 3) ausführen, die in seiner Nähe sind: Er muss für jeden Gegner einzeln würfeln. Wird ein Schlag pariert, endet die Attacke dort. Ansonsten verursacht er bei jedem Gegner separat Schaden. Die Würfe sind mit jedem weiteren Gegner erschwert.

- Bonus auf Reiten

Nachteile:

Ist sein Ruf ihm vorausgeeilt oder anderweitig zu erkennen, dass er in Ungnade gefallen ist, so erhält er nirgendwo freie Unterkunft oder Verpflegung. Hält er sich auf Reichsgebiet auf, wo er vermutlich steckbrieflich gesucht wird, so hat jeder Bürger des Reiches das Recht, ihn anzuschwärzen bei den Autoritäten oder das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen. Er lebt auf Reichsgebiet in ständiger Gefahr.

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